K und K Katzenpension    
KATZENPENSION ANDREA MITTERMEIR
 

Termine

Fr, 17.-So, 19. Feb.: Seminar: Tierrechte
So, 25. März: Frühlingsmarkt der K&K Katzenpension

Katzenschutz-Netzwerktreffen

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Katzenzitat

Katzen und Frauen tun, was sie wollen.
Hunde und Männer sollten sich darauf einstellen.

-- Robert A. Heinlein

Seminar - Tierrechte 17-19. Februar 2012

KURSORT MUSSTE KURZFRISTIG GEÄNDERT WERDEN! DAS SEMINAR FINDET IN DER K&K KATZENPENSION STATT - ZEITEN BLEIBEN GLEICH
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Das Seminar findet definitiv statt, es sind aber auch noch Plätze frei!
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3tägiges Seminar

Freitag, 17. Februar - Sonntag, 19. Februar 2012

Referenten:

Gerhard Österreich und Sabine Skiendziel
Arbeitskreis Tierschutz Gütersloh

Das Wissen um die Tierrechte ist bei allen Beteiligten, die sich um die Tiere kümmern, sehr schwach ausgebildet. Selbst Tierschützer, die im täglichen Kampf um die Rechte der Tiere ringen, stehen nach kurzer Zeit auf verlorenem Posten, weil sie nicht wissen, welcher Schritt als nächstes notwendig ist. Dieses Seminar des Arbeitskreis Tierschutz Gütersloh soll hierbei Abhilfe schaffen.

UKB Euro 80,-

10 – 25 Teilnehmer

Ort:
Ritterschwemme, Schlossstr. 11, 82269 Kaltenberg
Anfahrtsbeschreibung: www.ritterschwemme.de

Verbindliche Anmeldung bitte
bei Irene Witt
unter:

Telefon: 089 - 570 54 12
Fax: 089 - 547 795 37
samtpfoten@email.de
www.samptpfoten-info.de

Weiterführende Informationen:
http://www.tierschutz-guetersloh.de/

Willkommen ist jeder Interessierte!

Seminarbeschreibung

Themen sind u.a. unter besonderer Berücksichtigung des Themas Katzenschutzverordnung – Kastrationspflicht, die ein Hauptanliegen dieses Seminars ist.
Die Grundlagen des Tierschutzgesetzes
Das Tierschutzgesetz als Bestandteil des Grundgesetzes, Art. 1, 20, 20a was bedeutet dieses für unser Handeln? - Die richtige Handhabung und der korrekte Umgang mit dem Tierschutzgesetz! - Wie nutze ich die Broschüre Tierschutzgesetz vom Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft - Die richtige Handhabung und der korrekte Umgang mit der Tierschutztransportverordnung. - Wann benötige ich den Kommentar zum "Tierschutzgesetz" von Lorz / Metzger? - Ich muss unterscheiden zwischen der legislativen, exekutiven und judikativen Gewalt
Anwendung des Tierschutzgesetzes
Wie verhält es sich mit dem öffentlichen Recht in Bezug auf den Tierschutz? - Öffentliches Recht, Zivilrecht. - Verfügungsgewalt und Befugnisse der Polizei, der Behörde, der Tierheime der ehrenamtlichen Tierschützer. - Welche Rechte hat der Tierschützer/Tierrechtler? Wie setze ich meine Rechte gegen die Behörde durch? - Wie erstelle ich eine Strafanzeige und an wen richte ich diese? - Wie erfahre ich vom Eingang meiner Anzeige? - Was kann ich bei Verfahrenseinstellung machen?- An wen muss ich mich wenden? Was muss ich dabei beachten? - Wie erstelle ich eine Ordnungswidrigkeitsanzeige und wer bekommt diese? - Gibt es Musteranzeigen oder vorgefertigte Formulare? - Welche Behörden sind für welche Angelegenheit zuständig? -Was kann ich tun, wenn die Behörden nicht gesetzeskonform reagieren? - Unterscheidung zwischen Fachaufsichtsbeschwerde und Dienstaufsichtsbeschwerde. - Was ist zu tun wenn die Behörde nicht gesetzeskonform reagiert? - Wann muss ich das Verwaltungsgericht einschalten? Was ist dabei zu beachten?
BGB - Tiere sind keine Sachen
Die Macht der Behörde § 16 Tierschutzgesetz - Tierbeschlagnahme – Tierhalteverbot - Unterlassene Hilfeleistung – Baugesetz-Bauordnung - Gewerbeordnung und die Tiere - BGB Amtspflichtverletzung - Was ist ein Bürgerantrag und wie bringe ich diesen vor? Und Vieles mehr. -Medien - Pressearbeit -Europa und der Tierschutz
Das Tier als Fundsache
Was muss ich als Finder bei einem Fundtier beachten? - Wer ist Finder / Betreuer / Halter (bzw. ab wann neuer „Eigentümer“) eines Fundtieres? - Wie und an welche Behördenstelle muss eine Fundmeldung gemacht werden? - Wann beginnt die Fundunterschlagung? Wer ist zuständig für anfallende Kosten bei Fundtieren (Futter / Tierarzt, Kastration, etc)? Darf ich als Finder auf die Überlassung der Fundsache (Fundtier) nach Ablauf einer zeitlichen Frist bestehen? - Freigängerkatze oder streunende Katze als Fundtier? Wie verhält es sich mit Wildtieren als Fundtiere? Was muss das Tierheim bei Fundtieren beachten? Welche Gesetze müssen beachtet werden?

Freitag:
17:00 bis 18:00 Uhr: Vorstellungsrunde
19:00 bis 21:00 Uhr: Seminar

Samstag:
09:00 bis 12:30 Uhr: Seminar
14:00 bis 18:00 Uhr: Seminar
19:00 bis 21:00 Uhr: Seminar

Sonntag:
09:00 bis 13:00 Uhr: Seminar

Die Bezahlung des Seminarbeitrages erfolgt im voraus bis zum 3. Februar 2012 auf das folgende Konto:
Irene Witt
„Kennwort Seminar“
Liga Bank
BLZ 75090300
Konto 2118351

Bei einer Stornierung bis zum 10. Februar wird der Beitrag abzüglich € 10,- Bearbeitungsgebühr rückerstattet. Bei einer Stornierung vom 11. bis 15. Februar wird der Beitrag nur bei einer Nachbesetzung durch einen anderen Zuhörer rückerstattet. Bei einer Stornierung nach dem 15. Februar erfolgt keine Rückerstattung.

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Verfasst am am Donnerstag, 12. Januar 2012, 09:50 Uhr